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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 09/2011

1. Geltungsbereich
Allen eingegangenen Geschäftsbeziehungen, Aufträgen und erbrachten Leistungen liegen diese AGB zugrunde; Abweichungen oder etwaige Auftragsbedingungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung gültig. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken. Wir behalten uns vor, jederzeit und ohne Nennung von Gründen diese AGB zu ändern. Allgemein gelten die Bestimmungen des BGB und HGB.

1.1 Gegenstand der Geschäftsbeziehung ist der Ankauf, Verkauf und Reparatur von technischen Geräten. Mit Vertragsabschluss erlangen diese AGB automatisch Gültigkeit. Erfüllungsort ist im Zweifel das Einzelhandelsgeschäft des Händlers. Im kaufmännischen Verkehr ist ausschließlicher Gerichtsstand der Firmensitz des Händlers. Dasselbe gilt dann, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt, oder wenn bei Klageerhebung sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort unbekannt ist.

1.2 Der Kunde ist gehalten, zumutbare Teillieferungen anzunehmen. Teillieferungen sind gesondert zu bezahlen, soweit nicht berechtigte Belange dem entgegenstehen.

2. Dem Käufer steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb von zwei Wochen nach erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Käufer die Rücksendekosten.

3. Die Bring-In-Gewährleistung für alle verkauften neuen Gegenstände beträgt 24 Monate ab Übergabe. Gebrauchte Gegenstände werden mit einer Bring-In-Gewährleistungsfrist von 12 Monaten verkauft. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Ausschlußfrist von 15 Werktagen nach Übergabe gerügt werden. In jedem Fall sollten bei Mängelrügen zweckmäßigerweise Kaufbeleg oder Garantieurkunde mit vorgelegt werden. Der Händler ist berechtigt, aufgetretene Mängel des verkauften Gegenstandes durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen. Scheitert dies innerhalb zumutbarer Frist oder wird dies unzumutbar verzögert, kann der Kunde Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages nach seiner Wahl verlangen.

Bei gewerblicher Nutzung gilt eine eingeschränkte Gewährleistung von 3 Monaten.

4. Eigentumsvorbehalt
Der verkaufte Gegenstand bleibt im Eigentum des Händlers bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehenden Ansprüche. Während dieser Zeit darf der Gegenstand weder veräußert, verschenkt oder verliehen werden. Von einer Pfändung, Zerstörung, Beschädigung oder einem Diebstahl ist der Händler unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde tritt schon jetzt etwaige Ansprüche gegen einen Schädiger oder einer Versicherung auf Ersatz wegen Zerstörung, Beschädigung o.ä. an den Händler ab. Der Händler nimmt die Abtretung an. Mit der vollständigen Erfüllung aller Ansprüche des Händlers aus diesem Vertrag gehen die abgetretenen Ansprüche wieder an den Kunden über. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, alle erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten fachmännisch durchführen zu lassen, den Kaufgegenstand sorgfältig zu verwahren und zu behandeln.

5. Die Haftung des Händlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Personenschäden ferner nicht für die Verletzung solcher Pflichten, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten). Schadenersatzansprüche, die nicht auf einem Mangel beruhen, verjähren in einem Jahr, sofern den Händler nur leichte Fahrlässigkeit trifft.

6. Wird (insbesondere im Rahmen von Gewährleistungs- oder Reparaturarbeiten an Computern) dem Händler ein Datenträger überlassen, oder wird dem Händler der Zugriff hierauf gestattet, so hat der Kunde zuvor eigenverantwortlich dafür zu sorgen, daß vorhandene Dateien gesichert werden, so daß diese im Falle eines Datenverlustes wieder aufgespielt werden können. Die Datensicherung ist im Hinblick auf mögliche Datenverluste auch nach Beendigung der Arbeiten für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten.

7. Schlußbestimmungen
Wird ein Vertrag schriftlich geschlossen, so gibt die Vertragsurkunde den Inhalt der getroffenen Vereinbarung richtig und vollständig wieder. Abweichungen oder Zusätze gegenüber dem schriftlichen Vertragstext, die während der Vertragsverhandlungen und bis zum Vertragsabschluß getroffen wurden oder getroffen worden sein sollen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.